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Geplante Langzeitreise: ARBEITSSTELLE in DEUTSCHLAND |
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Was soll mit der Arbeitsstelle in Deutschland während der Auszeit im Ausland passieren?
Zu Beginn der Reiseplanung stellt sich natürlich die Frage, was mit der Arbeitsstelle in Deutschland geschehen soll.
In manchen Firmen ist es möglich, Überstunden anzusammeln und als Zeitkonto bis zur Abreise zu führen.
Das Flexi-Gesetz von 1998.
Im Jahr 1998 ist das 'Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen in Kraft
getreten. Dieses Gesetz, auch 'Flexigesetz' genannt, ermöglicht dem Arbeitnehmer eine Auszeit aus
dem Arbeitsleben. Nicht verwendete Urlaubstage und Überstunden können auf einem Zeitkonto angespart werden,
und so die die angesammelten Zeit dann für eine längere Auszeit verwendet werden. Der Vorteil hierbei ist,
dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit weiterhin den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse
in Anspruch nehmen kann. Diese Auszeit sollte vertraglich zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber
abgesichert werden.
Wer keine Möglichkeit hat, Urlaubstage und Überstunden auf einem Zeitkonto anzusammeln, hat eventuell die
Option, sich für ein Jahr von der Firma freistellen zu lassen und somit
unbezahlten Urlaub zu nehmen. Auf jeden Fall ist es sinnvoller, sein Anliegen mit dem Arbeitgeber in einem
Gespräch vorab zu klären, bevor die Kündigung aus Fernweh direkt eingereicht wird. Wer nach seinem
Travel and Work-Abenteuer wieder zurück nach Deutschland kommt, hat hinterher weitaus weniger Komplikationen
zu bewältigen, wenn die berufliche Zukunft vorab geplant wurde.
Wer sich dennoch beschließt zu kündigen, sollte sich vor der Abreise bei der Bundesagentur für Arbeit melden
und somit seinen Leistungsanspruch geltend machen.
www.arbeitsagentur.de
Der bestehende Leistungsanspruch gilt für 12 Monate und kann für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
Kurz vor der Abreise muss sich bei der Arbeitsagentur abgemeldet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist die
gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr aktiv.
Nach Beendigung der Reise ist eine erneute Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um den
verbleibenden Anspruch an staatlichen Leistungen wieder geltend zu machen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse tritt ab der
erneuten Bewilligung des Antrages auf Arbeitslosengeld wieder in Kraft und die heimatliche Jobsuche kann beginnen.
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