info@nz-backpacker.net
Gesetztliche Krankenversicherung | Bundesagentur für Arbeit | Langzeitreise

 
Allgemeines:
 Home 
 Neuseeland Infos 
 Landkarte New Zealand 
 Sehenswürdigkeiten Sightseeing 
 Register Neuseeland von A-Z
 
Reisevorbereitungen:
 Die Arbeitsstelle in Deutschland 
 Reisestart und Jahreszeiten 
 Reiseorganisationen 
 Visum für Neuseeland 
 Versicherungen für die Reise 
Gesetzliche Krankenversicherung     
und Bundesagentur für Arbeit
  
 Konsulate und Botschaften 
 Reisekasse und Finanzplanung 
 Datensicherung und Dokumente  
 Kommunikation 
 
Einreise nach Neuseeland:
 Einreise nach Neuseeland 
 IRD Steuernummer 
 
Geld verdienen in Neuseeland:
 Arbeitsmarkt NZ 
 Früchte & Jobs 
 Lebensunterhalt 
 Banken in Neuseeland
 
Leben in Neuseeland:
 Unterkünfte und Übernachtung 
 Camping und Outdoor 
 Aktivitäten in Neuseeland
 
Reisen in Neuseeland:
 Auto fahren in Neuseeland 
 Busverbindungen Buslinien 
 Die Cook Strait 
 
Impressionen:
 Galerie und Bilder 
 Links und wwWissenswertes 
 Partnerseiten 
 
 
Kontakt:
 Impressum 
 Kontakt
 Spendenaktion nz-backpacker.net 
 

 
 

 

Was geschieht mit der gesetzlichen Krankenversicherung während eines Langzeitaufenthaltes im Ausland?

 

Aus versicherungstechnischen Gründen sollte im Falle einer Kündigung oder einer Beendigung des Arbeitsverhältinisses auf jeden Fall vor Antritt der Reise bei der  'Agentur für Arbeit'  eine Arbeitslos-Meldung getätigt werden. So können mögliche Leistungsansprüche bei der Arbeitsagentur nach der Wiedereinreise nach Deutschland geltend gemacht werden.

 

 

Der Leistungsanspruch bei der Bundesagentur für Arbeit erstreckt sich über 365 Tage. Dieser beinhaltet die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kann der Anspruch unterbrochen werden.

 

 

Unmittelbar vor Ausreise in Deutschland sollte eine Abmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die gesetzliche Krankenkasse als stillgelegt und wird nach Rückkehr wieder aktiv, sobald die Leistungen bei der Arbeitsagentur wieder bewilligt sind. Am Tag der Abreise besteht somit bereits kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse mehr.

Diese Lücke kann durch eine  private Auslandskrankenversicherung  abgedeckt werden.

 

 


 
 

 

 

Support us:  

© nz-backpacker.net 2008