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Was geschieht damit während einer Langzeitreise?
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Wer eine Auszeit vom deutschen Alltag und somit eine Auszeit aus dem Berufsleben einlegen möchte,
kommt logischerweise zu der Überlegung, was mit der Arbeitsstelle geschehen soll. Anders, als in anderen
europäischen Ländern, haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine 'Freistellung
von der Arbeit'. Somit wird die Bundesagentur für Arbeit früher oder später unweigerlich ein Teil der Reiseplanung.
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Der Leistungsanspruch bei der Bundesagentur
für Arbeit erstreckt sich auf 365 Tage.
Er beinhaltet während dieses Zeitraumes die
Kostenübernahme für die gesetzliche Krankenkasse.
Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kann der
Anspruch unterbrochen werden.
www.arbeitsagentur.de >>>
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Unmittelbar vor Ausreise in Deutschland sollte eine Abmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt
gilt die gesetzliche Krankenkasse als stillgelegt und wird nach Rückkehr wieder aktiv, sobald die Leistungen bei der
Arbeitsagentur wieder bewilligt sind.
Am Tag der Abreise besteht somit bereits kein Versicherungsschutz der gesetzlichen
Krankenkasse mehr.
Diese 'Versicherungslücke' kann durch die richtige private Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden. >>>
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Nach Beendigung der Reise ist eine erneute Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um den
verbleibenden Anspruch an staatlichen Leistungen wieder geltend zu machen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Krankenkasse tritt ab der erneuten, schriftlichen Bewilligung des Antrages auf Arbeitslosengeld wieder in Kraft und die
heimatliche Jobsuche kann beginnen.
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