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| Gesetztliche Krankenversicherung | Bundesagentur für Arbeit | Langzeitreise |
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Aus versicherungstechnischen Gründen sollte im Falle einer Kündigung oder einer Beendigung des Arbeitsverhältinisses
auf jeden Fall vor Antritt der Reise bei der
'Agentur für Arbeit' eine Arbeitslos-Meldung getätigt werden.
So können mögliche Leistungsansprüche bei der Arbeitsagentur nach der Wiedereinreise nach Deutschland geltend gemacht werden.
Der Leistungsanspruch bei der Bundesagentur für Arbeit erstreckt sich über 365 Tage.
Dieser beinhaltet die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse.
Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kann der Anspruch unterbrochen werden.
Unmittelbar vor Ausreise in Deutschland sollte eine Abmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt
gilt die gesetzliche Krankenkasse als stillgelegt und wird nach Rückkehr wieder aktiv, sobald die Leistungen bei der
Arbeitsagentur wieder bewilligt sind. Am Tag der Abreise besteht somit bereits kein Versicherungsschutz der gesetzlichen
Krankenkasse mehr.
Diese Lücke kann durch eine private Auslandskrankenversicherung
abgedeckt werden.
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