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Visitor's Permits für deutsche Staatsbürger:
Für eine Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten muss kein Visum beantragt werden.
Für einen Aufenthalt, der über 3 Monate hinaus geht, müssen deutsche Staatsbürger ein Touristenvisum
bei der Botschaft >>> in Deutschland beantragen.
Der Höchstaufenthalt von 9 Monaten kann innerhalb einer 18-monatigen Frist begonnen werden.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten verlängert werden.
Nach Beendigung des Aufenthaltes kann ein erneutes Visum von den neuseeländischen Behörden erst nach einer Wartezeit von 12 Monaten wieder ausgestellt werden.
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