|
|
|
Visitor's Permits für Neuseeland:
|
Für einen Aufenthalt in Neuseeland, der über 3 Monate hinaus geht, müssen deutsche Staatsbürger ein Touristenvisum beantragen.
Der Höchstaufenthalt von 9 Monaten kann innerhalb einer 18-monatigen Frist begonnen werden.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einem Aufenthalt von 12 verlängert werden.
nach Beendigung des Aufenthaltes kann ein erneutes Visum erst nach einer Wartezeit von 12 Monaten wieder ausgestellt werden.
|
|
Um ein 'Visitor's Permit' für NZ zu erhalten, muss ein Antragsformular der neuseeländischen
Immigration-Behörde
ausgefüllt und an die
New Zealand Embassy
in Deutschland zusammen mit folgenden Unterlagen gesendet werden:
|
- Das Original des Reisepasses. Der Pass muss drei Monate nach Beendigung des NZ-Aufenthaltes noch gültig sein.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr können mit einem Kinderausweis (mit oder ohne Foto) reisen oder im Reisepass ihrer Eltern vermerkt sein.
Kinder, die über sechs Jahre alt sind, sollten im Kinderausweis ein aktuelles Foto haben oder im Besitz eines Reisepasses sein.
- Die Gebühr für das Visum von €50. Diese Gebühr ist in Bar, Euroscheck oder Verrechnungsscheck zu bezahlen.
- Rückportokosten für ein Einschreiben, damit der Reisepass zurück gesendet werden kann.
- Ein aktuelles Passbild.
- Den Nachweis der Geldmittel.
1000$ pro Person für jeden Aufenthalts-Monat in Neuseeland.
400$ pro Person für jeden Monat, falls die Unterkunftskosten bereits bezahlt wurden.
Hierfür wird bei Einreise jeweils ein Nachweis gefordert. Dieser Nachweis sollte durch Travellerschecks, einen Kreditbrief
oder durch einen Kontoauszug einer Bank getätigt werden.
- Rückflugticket oder Nachweis der Weiterreise.
|
|
|
Support us:
|