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Visum für Neuseeland | Working Holiday Visa | Arbeitserlaubnis

 
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Visa for New Zealand

Brauchen deutsche Bürger ein Visum für Neuseeland?

Einreise ohne Visum:
Bürger der Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz benötigen bis zu einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten kein Visum. Bei der Einreise muss zusammen mit dem noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass ein Rückflugticket vorgelegt werden. Zudem wird bei der Einreise ein Nachweis von finanziellen Mitteln von 500€ (ca. 1000$) pro Monat verlangt.


Das Touristenvisum:
Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, muss ein Tourist Visa beantragt werden. Dadurch wird ein Aufenthalt von neun Monaten in Neuseeland möglich, welcher um drei weitere Monate verlängert werden kann. Ein Formular für die Beantragung eines Touristenvisums ist auf  www.immigration.govt.nz/migrant  zu finden.

Das Working Holiday Visum:
Da für die meisten Backpacker und Reisenden die finanziellen Mittel für eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr meistens nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bei der neuseeländischen Regierung (gegen eine Gebühr von ca. 70€) ein sogenanntes Working-Holiday-Visum (WHV) zu beantragen. Seit Juli 2005 gibt es für deutsche Bürger ein unlimitiertes Kontingent an WHV. Es muss online beantragt werden. Die Rechnungsabwicklung erfolgt per Kreditkarte.

Das Arbeitsvisum:
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ist ein festes Arbeitsverhältnis in Neuseeland notwendig. Das Formular für die Beantragung ist zu finden auf der Immigration-Seite der neuseeländischen Regierung. Die Einwanderungsbehörde stellt dem jeweiligen Arbeitgeber hierbei ein 'Approval in Principle' aus. Die maximale Gültigkeit des Arbeitsvisums beträgt 3 Jahre und kann nach Ablauf neu beantragt werden.

 Adressen der Konsulte und Botschaften sind hier zu finden. >>> 


 
 

 

 

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