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Brauchen deutsche Bürger ein Visum für Neuseeland?
Einreise ohne Visum:
Staatsbürger Deutschlands, Österreichs und der Schweiz benötigen bis zu einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten kein
Visum. Es muss bei der Einreise jedoch ein Rückflugticket vorgelegt werden, und der Reisepass
muss nach Ausreise noch drei Monate gültig sein. Außerdem müssen finanzielle Mittel von €500 (NZ$1000) pro Monat nachgewiesen werden.
Das Touristenvisum:
Wer vorhat, länger als drei Monate in NZ zu verbringen, muss ein Tourist Visa oder Besuchervisum beantragen. Dadurch ist ein
Aufenthalt von neun Monaten in Neuseeland möglich, welcher um drei weitere Monate verlängert werden kann.
Ein Formular für die Beantragung eines Touristenvisums ist auf der
Einwanderungsseite
der neuseeländischen Regierung zu finden.
Das Arbeitsvisum:
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ist ein festes Arbeitsverhältnis in Neuseeland notwendig. Das
Formular für die Beantragung ist zu
finden auf der Immigration-Seite der neuseeländischen Regierung.
Die Einwanderungsbehörde stellt dem jeweiligen Arbeitgeber hierbei ein
'Approval in Principle' aus.
Die maximale Gültigkeit des Arbeitsvisums beträgt 3 Jahre und kann nach Ablauf neu beantragt werden.
Das Working Holiday Visum:
Da für die meisten Backpacker und Reisenden die finanziellen Mittel für eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr meistens
nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bei der neuseeländischen Regierung (gegen eine Gebühr von ca. 70€) ein sogenanntes
Working-Holiday-Visum (WHV) zu beantragen. Seit Juli 2005 gibt es für deutsche Bürger ein unlimitiertes Kontingent an WHV.
Es muss online beantragt werden. Die Rechnungsabwicklung erfolgt per Kreditkarte.
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