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Working Holiday Visum für Neuseeland | Reisen und Arbeiten

 
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Hallo ! Servus ! Grüazi !

Reisen und Arbeiten im Land der langen, weißen Wolke.

 

 

Staatsbürger folgender Länder sind dazu berechtigt, ein Working Holiday Visum zu beantragen:
Argentinien, Belgien, Chile, Großbritannien, Hong Kong, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, Malaysia, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechien, Uruguay und USA. Für Österreich und die Schweiz ist das WHV bislang noch nicht erhältlich.  (Stand 2007)

 

Das Working Holiday Visum für Neuseeland wird vom NZ Government pro Person nur einmal im Leben ausgestellt und kann ausschließlich online auf der neuseeländischen Immigration-Website beantragt werden:

Auf der Immigration Website der neuseeländischen Regierung sind die Rahmenbedingungen für europäische Bürger zu finden, ein Working Holiday Visum (WHV) zu erhalten. Informationen speziell für deutsche Staatsbürger sind auf folgender Seite zu finden: zu erfahren: http://www.immigration.govt.nz /WorkingHolidayScheme

Folgende Bedingungen müssen hierfür erfüllt werden:

  • Der Reisepass muss am Tag der Beantragung noch mindestens zwei Jahre gültig sein.
  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Antragsteller darf bei Beantragung des WHV das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Finanzielle Mittel von NZ$4200 müssen nachgewiesen werden.
  • Ein Rückflugticket muss vorab gebucht sein.
  • Ein Fragebogen zu den Themen 'Kriminalität' und 'Gesundheit' muss online ausgefüllt werden.

 

Das WHV kann nach Ablauf der Frist verlängert werden. Hierzu ist die Unterstützung eines neuseeländischen Arbeitgebers notwendig Eine feste Arbeitsstelle muss nachgewiesen werden.

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